
Transparenzregister in der Schweiz: Was kommt 2026 auf Unternehmen zu?
Was ändert sich mit der Einführung des TJPG
Die Pflicht für Gesellschaften ein Register der an ihr wirtschaftlich Berechtigten zu führen und die Pflicht für Aktionäre und Gesellschafter bei Beteiligungen über 25% die wirtschaftlich berechtigte Person der Gesellschaft zu melden, kennt das Schweizer Obligationenrecht schon länger.
Die Registerführung und die Meldepflichten an sich sind somit nicht neu. Neu ist hingegen, dass ein eidgenössisches Register geschaffen wird, die Meldungen fortan an dieses zu erfolgen haben werden und Verstösse auch strafrechtlich sanktioniert werden können.
Für die Praxis bedeutet dies, dass diese bisher oft vernachlässigten Meldepflichten künftig ernst zu nehmen sind, weil mit dem eidgenössischen Register die Überprüfbarkeit gegeben ist und bei Verstössen Bussen bis zu CHF 500'000.00 drohen.
Wer ist betroffen?
Erfasst vom TJPG sind:
alle juristischen Personen des schweizerischen Rechts, ausgenommen Vereine und Stiftungen und;
ausländische juristische Personen mit eingetragener Zweigniederlassung in der Schweiz, tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder Grundeigentum in der Schweiz.
Nicht betroffen von dem Gesetz sind hingegen börsenkotierte Gesellschaften (ganz oder teilweise kotierte Beteiligungsrechte) und deren Tochtergesellschaften, die zu mehr als 75% direkt oder indirekt von solchen Gesellschaften gehalten werden.
Meldepflichten und Fristen
Die Gesellschaften müssen die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Dazu gehören mindestens die folgenden Informationen: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Art und Umfang der Kontrolle. Die Gesellschaft muss die Angaben überprüfen, dokumentieren und melden. Für die Prüfung sieht der aktuelle noch nicht verabschiedete Verordnungsentwurf in gewissen Fällen vor, dass die Gesellschaft eine AHV-Nummer oder eine ID/Pass-Kopie verlangen und dokumentieren muss.
Die Gesellschaft muss die wirtschaftlich Berechtigten bei sämtlichen Mutationen (bzw. deren Kenntnis durch die Gesellschaft) innert einer Monatsfrist melden. Die Meldung kann über eine elektronische Plattform oder über das Handelsregisteramt erfolgen.
Übergangsbestimmungen und Fristen nach Inkrafttreten
Jede bestehende Gesellschaft wird eine erste Meldung an das Register mit den an ihr wirtschaftlich berechtigten machen müssen. Hierfür gibt es Übergangsfristen. Im Grundsatz ist die Meldung innert einem Monat nach der ersten Handelsregisteranmeldung nach Inkrafttreten des TJPG zu erstatten. Die Meldung hat jedoch spätestens innert der folgenden Fristen zu erfolgen:
3 Monate: Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision
4 Monate: andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision
5 Monate: Aktiengesellschaften ohne ordentliche Revision
6 Monate: übrige Gesellschaften und juristische Personen
Spätestens innert 2 Jahren sollen alle wirtschaftlich Berechtigten im Register eingetragen sein. So lange dürfen sich Gesellschaften Zeit lassen, bei denen sämtliche wirtschaftlich Berechtigten bereits als Organ oder als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sind.
Wer hat Zugang? Kein öffentliches Register
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich. Zugang haben ausgewählte Behörden (insb. Steuer- und Strafbehörden), die Kontrollstelle, die betroffene Gesellschaft sowie Finanzintermediäre und bestimmte Berater, soweit es zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nach Geldwäschereigesetz (GwG) erforderlich ist. Zugriffe erfolgen online, gebührenfrei und werden protokolliert.
Sanktionen bei Verstössen
Bei unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktuellen Einträgen kann die Kontrollstelle u.a. Informationen einfordern, Mitwirkungs- und Vermögensrechte von Aktionärinnen/Gesellschaftern suspendieren oder die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft anordnen. Zudem können bei Verletzungen der Meldepflicht Bussen von bis zu CHF 500'000.00 und bei der Missachtung von Verfügungen Bussen bis zu CHF 100'000.00 verhängt werden.
Fazit
Mit dem TJPG wird die Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte in der Schweiz wesentlich erhöht. Für betroffene Gesellschaften ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Governance, Prozesse und Datenhaushalt so auszurichten, dass Meldepflichten fristgerecht, korrekt und effizient erfüllt werden können. Das reduziert nicht nur Sanktionsrisiken, sondern stärkt auch die Vertrauenswürdigkeit gegenüber Behörden, Finanzintermediären und Geschäftspartnern.