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    Das neue Erbrecht 2023: Was ändert sich?

    Am 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Massgebend für das anwendbare Recht ist nicht das Errichtungsdatum einer letztwilligen Verfügung, sondern der Tod des Erblassers. Die neuen Regelungen gelten daher für sämtliche Erblasser, welche nach dem 31. Dezember 2022 verstorben sind. Damit kommen die neuen Regelungen auch zur Anwendung auf bereits verfasste letztwillige Verfügungen und diese bedürfen allenfalls einer Anpassung, denn mit dem neuen Recht verfügt der Erblasser über einen grösseren Handlungsspielraum hinsichtlich seines Nachlasses. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen festgehalten werden.

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    Strafe muss sein! – Die Strafbestimmungen des revidierten Datenschutzgesetzes aus Arbeitgebersicht

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