Top-Anwaltskanzlei 2022

Es ist uns eine riesige Ehre und Freude die Auszeichnung als Top-Anwaltskanzlei 2022 in den Bereichen Arbeitsrecht (Arbeitgeberseite) und Technologie- und Telekommunikationsrecht erhalten zu haben. Ein grosser Dank gebührt unseren Klientinnen und Klienten und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern – und nicht zu vergessen: allen unseren Mitarbeitern.

Wir sind sehr stolz darauf, dank den positiven und wertschätzenden Bewertungen unserer Klientinnen und Klienten diese Anerkennungen gewonnen zu haben.

Unser Team ist der festen Überzeugung, dass solche Erfolge langfristig nur mit einem starken internen Zusammenhalt möglich sind, weshalb wir auch den Fokus darauf legen. Nun sind wir gespannt, was die Zukunft bringt - jedenfalls geben wir weiterhin Vollgas.


Zum Ranking: https://lnkd.in/edxVeJ9i

Arbeitsrecht

Die vertrauensärztliche Untersuchung

Fachbeiträge

Warum Du Deine Statuten dieses Jahr ändern solltest

Seit dem 1. Januar 2023 gelten die Bestimmungen des revidierten Aktienrechts. Das Gesetz bietet neu mehr Gestaltungsfreiheiten und bildet den technologischen Fortschritt besser ab. Wenn Du von diesen Änderungen profitieren, Deine Gesellschaft sanft modernisieren und gleichzeitig die Gesetzmässigkeit Deiner Statuten sicherstellen willst, gehört eine Statutenänderung an der nächsten Generalversammlung unbedingt auf die Traktandenliste.

News

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Arbeitsrecht

Gesetzesänderung per 1. Januar 2023: Zwei Wochen Adoptionsurlaub

Fachbeiträge

Geschäftsfahrzeuge: Der Privatanteil bei unentgeltlicher privater Nutzung

Wenn die Arbeitgeberin einem Mitarbeitenden ein Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg und weitere private Fahrten zur Verfügung stellt, müssen die daraus entstehenden Kosten dem Mitarbeitenden überwälzt werden. Es handelt sich dabei um private Auslagen des Mitarbeitenden. Diese Kosten werden in der Steuererklärung unter dem Titel «Privatanteil» dem Einkommen des Mitarbeitenden aufgerechnet. Bis vor kurzem mussten die Kosten für den Arbeitsweg zusätzlich zum Privatanteil ausgewiesen und als Einkommen versteuert werden. Das ist seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr der Fall.

Welche Auswirkungen diese Änderung hat, erfährst Du in diesem Blog.

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