Das Nachlassverfahren: Die (finanzielle) Verschnaufpause für Unternehmen in der Krise
Welches Ziel hat das Nachlassverfahren?
Normalerweise hat das Nachlassverfahren das Ziel, dem Unternehmen eine Verschnaufpause zu verschaffen.
Der Vorteil des Nachlassverfahrens liegt darin, dass keine neuen Betreibungen gegen das Unternehmen eingeleitet werden können. Bereits eingeleitete Betreibungen werden nicht fortgesetzt (davon ausgenommen sind die Betreibungen auf Pfandverwertung für grundpfandgesicherte Forderungen). Auch werden Gerichtsverfahren oder Verwaltungsverfahren sistiert, ausser es handelt sich um dringliche Angelegenheiten.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Zinsenlauf in den meisten Fällen aufhört. Das heisst, dass für Schulden des Unternehmens keine weiteren Zinsschulden entstehen.
Dank dieser grosszügigen Verschnaufpause kann es dem Unternehmen gelingen, mit den Gläubigern (Lieferanten, Behörden, Darlehensgeber, Arbeitnehmer, etc.) eine Lösung zu finden. Das Resultat der Verhandlungen wird in einem Vertrag – dem sog. Nachlassvertrag – festgehalten und dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt.
Sind die Verhandlungen erfolgreich und wird der Nachlassvertrag vom Gericht genehmigt, so geht das Unternehmen gestärkt aus dem Nachlassverfahren hervor. Das Unternehmen ist mit anderen Worten „saniert“.
Macht es für meine Gesellschaft Sinn, ein Nachlassverfahren zu beantragen?
Wenn Dein Unternehmen eine Verschnaufpause benötigen könnte und Du Zeit benötigst, um eine nachhaltige Lösung zu finden, ist es sinnvoll, es mit einem Nachlassverfahren zu versuchen. Oft wird der Konkurs angemeldet (sog. Bilanz deponieren), ohne dass ernsthaft geprüft wird, ob ein Nachlassverfahren das Unternehmen retten könnte. Im Zweifelsfall ist es jedenfalls einen Versuch wert, da die Kosten überschaubar sind.
Was sind die Voraussetzungen, dass ein Gericht das Nachlassverfahren genehmigt?
Das Nachlassverfahren muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Der Antrag wird meistens vom Verwaltungsrat oder von der Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens eingereicht. Der Antrag muss folgende Unterlagen beinhalten:
Eine Bilanz
Eine Erfolgsrechnung
Eine Liquiditätsplanung oder andere Unterlagen aus denen hervorgeht, wie es um die Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage des Unternehmens steht.
Die Unterlagen sollten so aktuell wie möglich sein. Als Faustregel sollte gelten, dass die Bilanz und die Erfolgsrechnung nicht älter als sechs (6) Monate alt sind. Andernfalls sollte das Unternehmen eine Zwischenbilanz und eine Zwischenerfolgsrechnung erstellen und diese mit dem Antrag einreichen.
Das Gericht prüft, ob alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Wenn es nicht offensichtlich ist, dass keine Aussicht auf Sanierung besteht, so bewilligt das Gericht die sog. provisorische Nachlassstundung.
Die provisorische Nachlassstundung dauert maximal vier (4) Monate und wird in der Regel von einem Sachwalter begleitet.
Wie läuft das Nachlassverfahren ab?
Wenn sich während der provisorischen Nachlassstundung ergibt, dass eine Sanierung möglich ist respektive dass mit den Gläubigern eine Lösung gefunden werden kann, so bewilligt das Gericht die Nachlassstundung definitiv. Man spricht dann von der sog. definitiven Nachlassstundung.
In aller Regel wird sich das Gericht auf die Einschätzung des Sachwalters verlassen müssen. Das Gericht kann aber selbstverständlich Gläubiger anhören und von der Einschätzung des Sachwalters abweichen.
Die definitive Nachlassstundung dauert üblicherweise weitere vier (4) bis sechs (6) Monate. In Ausnahmefällen kann die definitive Nachlassstundung bis zu 24 Monate dauern.
Wenn die Sanierung gelingt, hebt das Gericht die Nachlassstundung auf. Das Unternehmen nimmt wieder ganz normal am Wirtschaftsleben teil. Scheitert die Sanierung, eröffnet das Gericht den Konkurs über das Unternehmen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ein Nachlassverfahren beantrage?
Das Gericht wird in aller Regel einen Kostenvorschuss vom Unternehmen verlangen. Der Kostenvorschuss beläuft sich von CHF 1‘000.00 bis CHF 5‘000.00 je nach der Komplexität und Grösse des Unternehmens. Dabei handelt es sich um reine Erfahrungswerte. Die tatsächlichen Kosten der Gerichte können von diesen Schätzungen abweichen. Dazu kommt das Honorar des Sachwalters.
Was ist ein Sachwalter und was sind seine Aufgaben?
Der Sachwalter hat die Aufgabe, das Nachlassverfahren voranzutreiben. Er wird den Nachlassvertrag entwerfen, soweit die Erstellung eines Nachlassvertrages notwendig ist. Zudem überwacht er die Handlungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitungsmitglieder des Unternehmens, das sich in einem Nachlassverfahren befindet. Ihnen kann der Sachwalter auch Weisungen erteilen.
Der Sachwalter sollte vom Unternehmen aber nicht als Kontrolleur wahrgenommen werden. Er unterstützt das Unternehmen innerhalb des Möglichen und versucht, gemeinsam mit dem Unternehmen und den Gläubigern eine Lösung zu finden.
Als Bindeglied zum Gericht wird der Sachwalter auch die Kommunikation zum Gericht sicherstellen und Berichte erstellen.
Was passiert, wenn das Nachlassverfahren scheitert?
Wenn das Nachlassverfahren scheitert, eröffnet das Gericht den Konkurs über das Unternehmen. Der Konkurs wird zudem eröffnet, wenn das Unternehmen die Weisungen des Sachwalters missachtet oder der Nachlassvertrag von den Gläubigern abgelehnt wird.
Wie kann Domenig & Partner Rechtsanwälte AG mich im Nachlassverfahren unterstützen?
Es empfiehlt sich, einen Experten zu kontaktieren, bevor Dein Unternehmen einen Antrag für das Nachlassverfahren verfasst und diesen ans Gericht schickt. Unser Sanierungsteam besteht aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die schon eine Vielzahl von Nachlassverfahren vorbereitet, begleitet und erfolgreich mit den Gläubigern verhandelt haben.
Rechtsanwalt Benjamin Domenig wird zudem regelmässig von Gerichten als Sachwalter eingesetzt.
Wir hoffen nicht, dass Dein Unternehmen in die Situation kommt, die ein Nachlassverfahren notwendig machen. Sollte es dennoch soweit kommen, stehen wir Dir gerne zur Seite und helfen mit, Dein Unternehmen wieder auf die richtige Bahn zu bringen.
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