Kann der Bezug von Insolvenzentschädigung meinem Unternehmen helfen?

Wenn Du als Arbeitgeberin den Lohn Deiner Arbeitnehmenden nicht mehr bezahlen kannst, haben diese unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Insolvenzentschädigung. In diesem Blogbeitrag erfährst Du, wer wann eine Insolvenzentschädigung erhält und ob, wann und von wem diese zurückbezahlt werden muss.

Was ist eine Insolvenzentschädigung?

Die Insolvenzentschädigung soll Arbeitnehmende vor der Zahlungsunfähigkeit ihrer Arbeitgeberin schützen. Kannst Du als Arbeitgeberin infolge Zahlungsunfähigkeit die Löhne Deiner Mitarbeitenden nicht mehr bezahlen, können die Arbeitnehmenden ihren Lohn stattdessen bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen. Die Arbeitslosenkasse zahlt zwar Deinen Angestellten den Lohn, verlangt dieses Geld jedoch anschliessend bei Dir als Arbeitgeberin zurück.

Wer hat Anspruch auf Insolvenzentschädigung?

Anspruch auf eine Insolvenzentschädigung hat, wer angestellt ist und Arbeitslosenversicherungsbeiträge (ALV) einzahlt. Sofern Du also für Deine Arbeitnehmende in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, haben diese im Falle Deiner Zahlungsunfähigkeit Anspruch auf eine Insolvenzentschädigung.

Bist Du selbständig erwerbend, zahlst Du zwar keine ALV-Beiträge, erhältst aber im Gegenzug auch keine Insolvenzentschädigung oder Arbeitslosenentschädigung.

Ebenfalls keinen Anspruch auf eine Insolvenzentschädigung hast Du, wenn Du die Entscheidungen des Arbeitgebers massgeblich beeinflussen kannst. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Du eine Funktion als Gesellschafter, Mitglied des Verwaltungsrates oder als Geschäftsführer wahrnimmst.

 

Wann entsteht ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung?

Ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung für Deine Arbeitnehmenden entsteht, wenn eines der folgenden Insolvenzereignisse eintritt:

  • Über Dein Unternehmen wurde der Konkurs eröffnet;

  • Der Konkurs über Dein Unternehmen wird nur deshalb nicht eröffnet, weil kein Gläubiger die mit der Konkurseinleitung verbundenen Kosten vorschiessen will;

  • Der oder die Arbeitnehmer/in hat bei Deinem Unternehmen ein Pfändungsbegehren für seine oder ihre Lohnforderungen gestellt;

  • Dein Unternehmen befindet sich in einem Nachlassverfahren und die provisorische oder definitive Nachlassstundung wurde bewilligt.

Was ein Nachlassverfahren ist und wann dieses eingesetzt wird, erfährst Du in diesem Blogbeitrag von Dr. iur. Rechtsanwalt Benjamin Domenig.

 

Wie hoch ist die Entschädigung der Insolvenzversicherung?

Tritt ein Insolvenzereignis ein, haben Deine Arbeitnehmenden Anspruch auf Insolvenzentschädigung für den Lohn, der ihnen vor Eintreten des Insolvenzereignisses nicht ausbezahlt wurde. Lohnforderungen, welche nach Eintreten eines Insolvenzereignisses entstehen, werden von der Insolvenzversicherung nur dann entschädigt, wenn die Arbeitnehmenden nicht wussten und nicht wissen konnten, dass sich Dein Unternehmen in einer finanziellen Schieflage befindet.

Eine Insolvenzentschädigung wird insgesamt für nicht mehr als vier Monate entrichtet. Auch wenn mehrere Insolvenzereignisse entstehen, also beispielsweise zuerst eine Nachlassstundung bewilligt und anschliessend der Konkurs eingeleitet wird, können Arbeitnehmende insgesamt nicht für mehr als vier Monate eine Insolvenzentschädigung einfordern.

 

Wie gelangen Deine Arbeitnehmenden an eine Insolvenzentschädigung?

Um eine Insolvenzentschädigung zu erhalten, müssen die Arbeitnehmenden vorher all ihre Forderungen beim zuständigen Betreibungs- und Konkursamt geltend gemacht haben. Die Geltendmachung der Forderung muss innert 60 Tagen nach Eintreten des Insolvenzereignisses erfolgen.

Sofern die Lohnforderungen nicht beglichen werden können, müssen die Arbeitnehmenden nun bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons einen Antrag um Insolvenzentschädigung einreichen. Das entsprechende Antragsformular findest Du hier. Sobald dieser Antrag genehmigt wird, zahlt die Arbeitslosenkasse den Arbeitnehmenden die entsprechenden Lohnforderungen aus.

Sowohl vor als auch nach der Auszahlung des Lohnes durch die Arbeitslosenkasse sind die Arbeitnehmenden verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Lohnforderungen gegenüber Dir als Arbeitgeberin geltend zu machen. So müssen die Arbeitnehmenden bei der Antragstellung bei der Arbeitslosenkasse beispielsweise belegen, dass sie die Arbeitgeberin mehrmals gemahnt und den Lohn eingefordert haben. Unterlassen Arbeitnehmende die Einforderung des Lohnes bei Dir als Arbeitgeberin, entfällt auch ihr Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

Als Arbeitgeberin hast Du keine Möglichkeit, Insolvenzentschädigungen für Deine Mitarbeitenden geltend zu machen. Du kannst lediglich deine Arbeitnehmende auf die Möglichkeit des Bezugs von Insolvenzentschädigung hinweisen und sie in der Antragstellung unterstützen.

 

Welche Auswirkungen hat die Insolvenzentschädigung für Dich als Arbeitgeberin?

Mit Auszahlung der Insolvenzentschädigung an die Arbeitnehmenden treten die Lohnforderungen auf die Arbeitslosenkasse über. Das heisst, die Arbeitslosenkasse muss die Lohnforderungen bei Dir als Arbeitgeberin geltend machen.
Löhne werden konkursrechtlich privilegiert behandelt. Das heisst, bei der Verteilung des übrig gebliebenen Geldes eines in Konkurs gefallenen Unternehmens, müssen zuerst die Löhne bezahlt werden. Erst dann können andere Forderungen beglichen werden.

Dieser Vorrang gilt auch für die Forderung der Arbeitslosenkasse für die von ihr bezahlten Insolvenzentschädigungen. Die Lohnforderungen, welche die Arbeitslosenkasse stellt, müssen daher ebenfalls vor anderen Forderungen beglichen werden.
Auch im Rahmen eines Nachlassvertrages müssen die durch die Arbeitslosenkasse bezahlten Insolvenzentschädigungen ganz zurückbezahlt werden.

Musst Du als Arbeitgeberin eine Insolvenzentschädigung zurückzahlen?

Insolvenzentschädigungen dienen in der Schweiz der Sicherstellung des Lohnes von Arbeitnehmenden für den Fall, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die Lohnforderungen werden jedoch von der Arbeitslosenversicherung nur vordergründig übernommen. Solltest Du als Arbeitgeberin wieder zu Geld gelangen, musst Du die Lohnforderungen der Arbeitslosenversicherung zurückzahlen. Ebenso müssen die Lohnforderungen im Rahmen des Nachlassvertrages berücksichtigt werden, da diese der Arbeitslosenkasse zurückbezahlt werden müssen.
In Deutschland ist das anders. Im Rahmen des sogenannten Schutzschirmverfahrens übernimmt der deutsche Staat teilweise bis zu drei Monatslöhne von betroffenen Arbeitnehmenden. Diese Gelder muss die Arbeitgeberin -  anders als in der Schweiz - dem Staat nicht zurückzahlen.

 

Insolvenzentschädigung als Sanierungsmassnahme eines Unternehmens?

Insolvenzentschädigungen sind nicht als Sanierungsmassnahmen von Unternehmen gedacht, sondern dienen lediglich der Sicherung von Lohnforderungen der Arbeitnehmenden. Dies weil ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung eben erst bei Eintritt eines Insolvenzereignisses entsteht (vgl. oben) und nur für diejenigen Lohnforderungen besteht, welche vor Eintritt des Insolvenzereignisses nicht ausbezahlt worden sind. Mitarbeitende müssen also sowieso über mehrere Monate auf die Auszahlung ihres Lohnes verzichten, bis sie eine Insolvenzentschädigung geltend machen können. Willst Du Dein Unternehmen aus einer finanziellen Schieflage lenken und die Mitarbeitenden bei Laune halten, ist Dir der Bezug von Insolvenzentschädigung dabei keine Hilfe. Allerdings kann die Insolvenzentschädigung im Rahmen eines Nachlassverfahrens, dass mehrere Monate dauert, durchaus eine Entlastung sein.

Hilfe findest Du jedoch bei uns, wenn Dein Unternehmen in einer finanziellen Schieflage ist. Wir suchen gemeinsam mit Dir nach einer möglichen Sanierungsmassnahme und unterstützen Dich darin, Dein Unternehmen wieder in Topform zu bringen.

Mehr Informationen zum Thema Arbeitsrecht.

Quellen:
Leitfaden Insolvenzentschädigung des SECO
AVIG Art. 51 ff.
Bundesamt für Sozialversicherungen Merkblätter
Schweizer Nachlassverfahren: Quo Vadis? von A. Farscai und T. Fritsche in: ZZZ 54/2021 S. 533 ff. S. 540

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