Initial Coin Offerings (ICO) und regulatorische Fallstricke
Initial Coin Offerings (ICOs) lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen: Equity Tokens (auch Crypto Equity genannt), Utility Coins und Crypto Currencies (Kryptowährungen).
Equity Tokens
Die sogenannten Equity Tokens sind Anteile an einem Unternehmen. Dies ist beispielsweise eine AG oder eine Stiftung. Diese Anteile werden öffentlich ausgegeben. Mit dem Erwerb von Equity Tokens beteiligt sich der Käufer am Unternehmen, welches die Equity Token ausgibt. Je nach Ausgestaltung des ICOs müssen dabei verschiedene Finanzmarktgesetze beachtet werden. Wichtig sind die Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die Bestimmungen des Bankenrechts und diejenigen über den Effektenhandel und die Bestimmungen des Kollektivanlagenrechts.
Utility Coins
Ferner werden (neben Eigentumsrechten) mittels Tokens auch eine Vielzahl weiterer Obligationen abgebildet. Die Tokens dienen dabei als digitale Vertragsnachweise. Sie berechtigen beispielsweise zum Bezug bestimmter Dienstleistungen oder Produkte. Diese Art von Tokens bezeichnen wir oft als Utility Coins. Auch bei diesen Tokens gibt es neben vertragsrechtlichen Aspekten Berührungspunkte zur Finanzmarktregulierung.
Crypto Currencies
Die Crypto Currencies sind eigentliche Coins und nennen wir daher auch Kryptowährungen. Der bekannteste Vertreter dieser Kategorie ist der Bitcoin. Die Ausgabe einer neuen Kryptowährung unterliegt in der Schweiz in jedem Fall dem Finanzmarktgesetz. Der Emittent benötigt eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde (FINMA).
ICOs möchten geplant sein...
Wer ein ICO auflegt, ohne die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, riskiert ein Enforcement-Verfahren der FINMA. Schlimmstenfalls führt dies dazu, dass die betroffene Gesellschaft durch die Aufsichtsbehörde liquidiert wird. Die Organpersonen müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Die FINMA macht in Ihrer AUFSICHTSMITTEILUNG 04/2017 VOM 29. SEPTEMBER 2017 klar, dass sie die Zulässigkeit von ICOs immer im Einzelfall beurteilt.
Wer für sein Unternehmen oder für die Realisierung von Projekten die Blockchain-Technologie verwenden möchte, soll sich frühzeitig mit der rechtlichen Struktur seines Projekts auseinandersetzen. Bei Berührungspunkten mit der Finanzmarktregulierung empfiehlt sich ein früher Einbezug der FINMA und die Einholung eines sog. «no-action Letter».