Update zur neuen Datenschutzbestimmung von Whatsapp für Privatpersonen

Whatsappnutzerinnen werden aktuell über eine push-Nachricht informiert: «Whatsapp aktualisiert seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie». Darunter befindet sich ein grosser einladender Button mit der Aufschrift «Zustimmen». Wer auf diesen Button klickt, akzeptiert angeblich neu, dass Whatsapp Daten an Facebook weiterleitet. Wer nicht zustimmt, kann die App fortan nicht mehr nutzen. So lautet der Tenor in den Medien. Nachfolgend erläutern wir Dir, ob Du die geänderten Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie tatsächlich akzeptieren musst und welche Gedanken Du Dir zum Datenaustausch mit Facebook machen solltest.

Änderung

 Für die «Region Europa», dazu gehört auch die Schweiz, stellt die «Whatsapp Ireland Limited» sämtliche Whatsapp Services und die dazugehörigen Nutzungs- und Datenschutzrichtlinien zur Verfügung. In der AKTUALISIERTEN DATENSCHUTZRICHTLINIE VOM 4. JANUAR 2021 für die Region Europa schreibt Whatsapp: «WhatsApp arbeitet auch mit den anderen Facebook-Unternehmen zusammen und teilt Informationen mit diesen, damit sie uns dabei helfen können, unsere Dienste zu betreiben, bereitzustellen, zu verbessern, zu verstehen, anzupassen, zu unterstützen und zu vermarkten.» Das heisst konkret, dass Whatsapp Nutzerdaten allen Facebook-Unternehmen zur Verfügung stellt. Darunter fallen beispielsweise die Telefonnummern, Transaktionsdaten, Informationen zu den Mobiltelefonen, IP-Adressen oder die Statusinformationen. Diese Bestimmung ist allerdings identisch mit der ALTEN VERSION VOM 24. APRIL 2018. Insofern ändert die aktualisierte Datenschutzrichtlinie für die Region Europa (zu der auch die Schweiz zählt) bezüglich des Datenaustauschs mit Facebook nichts.
 
Wichtig ist aber die folgende Einschränkung zum Datenaustausch, die auch in der neuen Version nach wie vor enthalten ist: «Tatsächlich nutzt Facebook deine WhatsApp Nachrichten nicht für irgendeinen anderen Zweck, als uns beim Betreiben und bei der Bereitstellung unserer Dienste zu unterstützen.» Somit darf Facebook die Daten der Whatsappnutzer/-innen beispielsweise nicht dafür verwenden, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Dafür müsste Whatsapp gemäss Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) der EU höchstwahrscheinlich eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer/-innen einholen. Eine solche Einwilligung ist jedoch ungültig, wenn sie nicht freiwillig erfolgt. Aufgrund des in der DSGVO festgelegten «Koppelungsverbots» gilt eine Einwilligung als nicht freiwillig erfolgt, wenn sie an einen Vertrag gekoppelt wird, beispielsweise indem die Einwilligung Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist.
 
Dieser Umstand wird auch von Whatsapp, wenn auch widerwillig, anerkannt:
 
«Derzeit nutzt Facebook deine WhatsApp Account-Informationen nicht dazu, deine Produkterlebnisse auf Facebook zu verbessern oder dir interessantere Facebook-Anzeigen zu zeigen. Das ist das Ergebnis von Diskussionen mit der irischen Datenschutzbehörde und anderen Datenschutzbehörden in Europa. Wir arbeiten ständig an neuen Möglichkeiten zur Verbesserung deines Nutzererlebnisses auf WhatsApp und anderen von dir verwendeten Produkten der Facebook-Unternehmen. Falls wir uns zukünftig entscheiden, solche Daten zu diesem Zweck mit den Facebook-Unternehmen zu teilen, erfolgt das nur dann, wenn der Leiter der irischen Datenschutzbehörde einem Mechanismus zustimmt, der eine solche Nutzung ermöglicht. Wir werden dich über neue Erlebnisse, die wir anbieten, sowie unsere Informationspraxis auf dem Laufenden halten.»
 
Anders sieht dies für den Rest der Welt aus, ausserhalb des Geltungsbereichs der DSGVO. Hier werden die Whatsapp Services und somit auch die Datenschutzrichtlinie von der «WhatsApp LLC» zur Verfügung gestellt. Deren Datenschutzrichtlinie lautete bezüglich des Datenaustauschs mit Facebook bisher ähnlich wie die bis anhin und weiterhin geltende Regelung im europäischen Raum. Neu wird hier jedoch ein deutlich weitergehender Datenaustausch mit Facebook eingeführt. Demnach darf Facebook die Daten von nicht-europäischen Whatsappnutzern auch für die Produkte der Facebookunternehmen verwenden, insbesondere um diese zu individualisieren. Die Daten dieser Whatsappnutzer/-innen dürfen unter anderem für individualisierte Werbung auf Facebook verwendet werden.
 

Zustimmungspflicht

 Am 7. Januar 2021 twitterte Niamh Sweeney, Director of Policy von Whatsapp, dass europäische Whatsappnutzer/-innen nicht zum geplanten Datenaustausch zustimmen müssen, um den Service weiter nutzen zu können. Diese Aussage ist folgendermassen zu verstehen: Im europäischen Raum enthält die neue Datenschutzrichtlinie keine Änderung betreffend den Datenaustausch mit Facebook. Somit müssen europäische Nutzer/-innen dieser Änderung auch nicht zustimmen. Die aktualisierte Datenschutzrichtlinie für die Region Europa beinhaltet aber folgende Änderungen:
 

  • Ausführlichere Nutzer Informationen dazu, wie und warum Daten bearbeitet werden; und

  • Informationen, wie Unternehmen, die über Whatsapp mit Kunden kommunizieren, Chats speichern und verwalten können.

Diese Änderungen lassen sich auch im europäischen Raum am 8. Februar 2021 nicht mehr wegklicken. Wer bis dahin den neuen Nutzungsbedingungen und der neuen Datenschutzrichtlinie (wenn auch ohne die Verschärfung des Datenaustauschs) nicht zustimmt, hat keinen Zugriff mehr auf Whatsapp.
 

Fazit

Die Änderungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Whatsapp müssen akzeptiert werden, um den Dienst weiterhin nutzen zu können. Allerdings bewirkt diese Zustimmung keinen zusätzlichen Datenaustausch mit Facebook. Nichtsdestotrotz eignet sich diese Änderung der Datenschutzrichtlinie dazu, einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen, da ohnehin gewisse personenbezogene Daten an Facebook weitergegeben werden. In Frage kommen beispielsweise THREEMA oder SIGNAL, die in punkto Datenschutz deutlich besser abschneiden als Whatsapp.

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