Golden Visa: Aufenthaltsbewilligung gegen Investment?

Was hat es mit dem sogenannten "Golden Visa" auf sich? Wer hat wie und weshalb Anspruch darauf?

Auf diese Fragen erhältst Du in folgendem Blogbeitrag die entsprechenden Antworten von Cédric Miehle.

Einführung

Ein Leben in der Schweiz – der Traum vieler. Für zahlreiche Nicht-Europäer bleibt es oft dabei. Der Prozess bis zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung kann langwierig, kompliziert und frustrierend sein und dann trotzdem scheitern. Ein kaum bekannter Gesetzesartikel verspricht jedoch Hoffnung: Wer über genügend Kapital verfügt, kann eine Sonderbewilligung beantragen. Wer für ein solches «Golden Visa» infrage kommt, was die Vorteile sind und wie man es beantragt, erklären wir Euch im nachfolgenden Beitrag.

Das "Golden Visa"
Unter welchen Voraussetzungen kann das "Golden Visa" beantragt werden?

Voraussetzung für einen langfristigen Aufenthalt in der Schweiz ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Eine solche erhältst Du, wenn Du die Voraussetzungen des Ausländergesetzes erfüllst. Erfüllst Du diese Voraussetzungen nicht, so besteht die Möglichkeit, eine Sonderbewilligung zu beantragen. Bei Vorliegen bestimmter Erfordernissen kann von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden.

Nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AuG kann von den Zulassungsvoraussetzungen insbesondere dann abgewichen werden, wenn dadurch wichtigen öffentlichen Interessen Rechnung getragen wird. Als wichtige öffentliche Interessen gelten nach Art. 32 Abs. 1 lit. c VZAE erhebliche kantonale fiskalische Interessen. Bei einer Bewilligung aufgrund erheblicher kantonaler fiskalischer Interessen kann eine allfällige Erwerbstätigkeit nur im Ausland ausgeübt werden. Einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz kannst Du also nicht nachgehen.

Nach den praxisgemäss angewandten Richtlinien des Amtes für Bevölkerungsdienste besteht ein erhebliches fiskalisches Interesse, wenn Dein jährlicher Steuerertrag (pro Familie) mindestens CHF 0.5 Millionen beträgt und Du ein volkswirtschaftlicher Nutzen in der Schweiz anstrebst (z.B. geplante Investitionen, Beteiligungen, Firmengründungen, Mäzenatentum in Kultur, Tourismus, Sport etc.). Je nach Kanton können weitere Voraussetzungen oder Auflagen dazukommen. Die genauen Voraussetzungen müssen im Einzelfall geklärt werden.

Was sind die Vorteile eines "Golden Visa"?

Wer eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund dem Vorliegen von «erheblichen kantonalen fiskalischen Interessen» erhält, profitiert gleich zweifach: Nicht nur erlangst Du das Recht, in der Schweiz zu leben, Du profitierst auch von der Pauschalbesteuerung. Bei der Pauschalbesteuerung handelt es sich um ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren für ausländische Staatsangehörige. Dieses orientiert sich am Aufwand, d.h. an den Ausgaben der Person im Inland, und nicht am Vermögen oder Einkommen im Ausland.

Wie kann ein "Golden Visa" beantragt werden?

Das «Golden Visa» musst Du bei der entsprechenden kantonalen Migrationsbehörde beantragen. Du musst nachweisen, dass Dein jährlicher Steuerertrag mehr als CHF 0.5 Millionen beträgt und dass Du ein volkswirtschaftlicher Nutzen in der Schweiz anstrebst. Je nach Behörde werden weitere Auskünfte und Unterlagen verlangt, dies variiert je nach Kanton.

Fazit

Wer über genügend Kapital verfügt, kann sich viele Träume erfüllen, so auch ein Leben in der Schweiz. Ein kaum bekannter Gesetzesartikel macht es möglich. Ein «Golden Visa» gestattet es Dir nicht nur in der Schweiz zu leben, sondern auch von der Pauschalbesteuerung zu profitieren.

Solltest Du Hilfe beim Beantragen eines «Golden Visa» benötigen oder sonstige Fragen haben, sind wir gerne für Dich da. Wir verfügen über weitgehende Erfahrung sowie gute Kontakte im Bereich des Golden Visa und unterstützen Dich gerne bei Deinem Vorhaben.

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