Sofortiges Verbot der Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten durch Facebook

Hamburgs Datenschutzbeauftragter verbietet Facebook die Verarbeitung der Nutzerdaten, die von der Messenger-App WhatsApp gesammelt werden. Ob die Schweiz und Europa gleichziehen, wird sich zeigen.

Mehr Zeit zur Zustimmung

Eigentlich hätten die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp für den Raum Europa bereits seit Anfang Februar 2021 gelten sollen. Nutzerinnen und Nutzer wurden aufgefordert, den neuen Regeln zuzustimmen (Siehe dazu den Blog vom 11. Januar 2021).

Nachdem die Aktualisierungen grosse Proteste auslösten, richtete sich WhatsApp am 15. Januar 2021 per Medienmitteilung an seine Nutzerinnen und Nutzer. WhatsApp wollte sich selbst mehr Zeit geben, um die User zu den «Fehlinformationen rund um das Thema, wie Datenschutz und Sicherheit bei WhatsApp funktionieren, aufzuklären». Mit der Zustimmung sollte daher bis am 15. Mai 2021  zugewartet werden können (WhatsApp-Blog: Mehr Zeit für unsere letzten Aktualisierungen).

Einstweiliges Verbot zur Datenverarbeitung

In den Augen von Johannes Caspar, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (nachfolgend: Aufsichtsbehörde), hat WhatsApp jedoch bisher nicht für genügend Klarheit sorgen können. Die Aufsichtsbehörde gab mit Pressemitteilung vom 11. Mai 2021 bekannt, dass gegen die Facebook Ireland Ltd. im Dringlichkeitsverfahren nach Art. 66 DSGVO eine sofortige einstweilige Massnahme erlassen wurde.

Für drei Monate ist es damit Facebook verboten, personenbezogene Daten von WhatsApp zu eigenen Zwecken zu verarbeiten. Diese Massnahme gilt auf dem gesamten Hoheitsgebiet der Aufsichtsbehörde und damit auf dem Gebiet des Bundeslandes Hamburg.

Unklare Offenlegung der Befugnisse und fehlende Rechtsgrundlage

Die Aufsichtsbehörde kam zum Schluss, dass die Befugnisse von WhatsApp unter den neuen Bedingungen inhaltlich erweitert werden. So unter anderem im Zusammenhang mit der Auswertung von Standortinformationen oder der Weitergabe von Kommunikationsdaten.

Es bestehe auch trotz der aktuell von WhatsApp eingeholten Zustimmung keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Datenbearbeitung durch Facebook. Die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer von WhatsApp erfolge weder transparent noch freiwillig. Die Bestimmungen seien in der Datenschutzerklärung verstreut, unklar und teilweise widersprüchlich.

Fazit

Insgesamt entspreche das Vorgehen von WhatsApp gemäss der Aufsichtsbehörde nicht den Vorgaben der DSGVO. Die Anordnung des Verbots habe zum Ziel, die Rechte und Freiheiten vieler Millionen Nutzerinnen und Nutzern zu sichern. Die Aufsichtsbehörde stellt in Aussicht, die Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu beantragen. Damit soll eine Entscheidung auf gesamt-europäischer Ebene angestrebt werden.

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