
Die Bedeutung von Brandschutz
Was beinhaltet Brandschutz?
Die vier Bereiche des Brandschutzes
Der Brandschutz lässt sich grob in vier Themengebiete unterteilen, wobei sich diese beispielhaft aufgeführten Massnahmen auch auf andere Themengebiete auswirken können:
Baulicher Brandschutz: Brandabschnitte, Tragwerke, Fluchtwege
Technischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung
Organisatorischer Brandschutz: Hausordnung, Betriebsorganisation, Instruktion von Personal, Ordnung, Wartungs- und Kontrollprozesse
Abwehrender Brandschutz: Einsatzplanung, Freihaltung von Feuerwehrzufahrten, Intervention der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen und Ziele
Die Bestimmungen über den Brandschutz sind in der Schweiz durch national harmonisierte Brandschutzvorschriften sowie den kantonalen Rechtsgrundlagen geprägt. Die harmonisierten Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) bezwecken, dass Personen, Tiere und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen geschützt werden. Deshalb verfolgen die Brandschutzvorschriften unter anderem die Ziele, dass Bauten und Anlagen, wie bspw. Wohn- oder Geschäftshäuser, Restaurants, Hotels oder Kinos, so zu erstellen, zu betreiben und instand zu halten sind, dass:
Die Sicherheit von Personen und Tieren gewährleistet ist.
Die Entstehung von Bränden und Explosionen vorgebeugt wird.
Die Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch begrenzt wird.
Beispiele aus dem juristischen Alltag
Die Brandschutzvorschriften sind also nicht nur für den Bau eines Gebäudes relevant, sondern gleichermassen auch für dessen Nutzung und Instandhaltung. Dies widerspiegelt sich auch im juristischen Alltag, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:
Weil ein Geschäftsführer die Missachtung der einwandfreien brandschutztechnischen Ordnung durch seine Belegschaft duldete, wurde er strafrechtlich verurteilt.
Beim Abbrennen von Unkraut hielt ein Hauseigentümer den bei Heissarbeiten notwendigen Abstand zum Gebäude nicht ein, was zu einem Brand führte. Die Versicherung kürzte daraufhin ihre Leistung, was zu einem wirtschaftlichen Schaden beim Hauseigentümer führte.
Ein Stockwerkeigentümer verweigerte die Umsetzung der Brandschutzmassnahmen, welche die Stockwerkeigentümergemeinschaft beschlossen hat. Dies führte zu einem Gerichtsverfahren, in welchem der Stockwerkeigentümer unterlag.
Eine Gebäudeeigentümerin unterband den automatischen Schliessmechanismus einer Brandschutztüre. Beim Brand konnte sich der Rauch ausbreiten und verursachte einen grösseren Sachschaden. Die Versicherung kürzte deshalb ihre Leistung, wodurch die Eigentümerin einen Teil des Schadens selbst tragen musste.
Beim Renovieren eines Gebäudes führten Handwerker Flammarbeiten aus. Sie deckten brennbare Materialien nicht genügend ab, weshalb sie sich strafrechtlich zu verantworten hatten. Ebenso sahen sie sich sowie ihr Arbeitgeber mit Zivilforderungen konfrontiert.
Eltern mussten sich juristisch verantworten, weil sie in ihrer Mietwohnung Streichhölzer so aufbewahrt haben, dass sie für Kinder erreichbar waren.
Wie aus diesen wenigen Beispielen exemplarisch ersichtlich ist, betreffen die Brandschutzvorschriften viele Lebensbereiche und sind entsprechend umfangreich. Hinzu kommen noch kantonale Gesetze, Vorschriften der kantonalen Feuerversicherungen, Merkblätter, Gebrauchsanweisungen von Produkten oder Stand der Technik Papiere.
Wer ist verantwortlich?
Eigentümer
Am Anfang und am Ende der Verantwortlichkeitskette stehen typischerweise die Eigentümer der Gebäude. So sind sie es, die die Bauprojekte veranlassen, die Gebäude unterhalten und die Sicherheitseinrichtungen kontrollieren müssen. Sie tragen dabei ein erhebliches finanzielles Risiko. Typische Pflichten für Eigentümer sind beispielsweise:
Sicherstellung eines brandschutzkonformen Gebäudes durch Planung. Ausführung und Abnahme.
Instandhaltung von brandschutzrelevanten Bauteilen und Anlagen.
Sicherstellung von Kontrollen bei brandschutztechnischen Anlagen.
Neubeurteilung bei Nutzungsänderungen oder Umbauten.
Nutzer
Andererseits werden die Gebäude oft nicht durch die Eigentümer selbst genutzt, sondern durch Unternehmen oder Privatpersonen. Gerade eingemietete Unternehmen können die Anforderungen an den Brandschutz erheblich verändern. So muss eine Schreinerei andere Brandschutzvorschriften erfüllen als etwa ein Büro oder ein Geschäft mit grossem Publikumsverkehr. Typische Pflichten für Unternehmen betreffen beispielsweise:
Betriebsorganisation (Definition von Zuständigkeiten, Kontrollen und Unterhalt).
Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
Umgang mit Brandgefahren, wie Heissarbeiten, Entsorgung oder Lagerung von brennbaren Stoffen.
Koordination mit Eigentümern bei geplanten Änderungen am Gebäude.
Für Nutzer ist es rechtlich von Bedeutung, dass die Nutzung – selbst bei brandschutztechnisch einwandfreien Gebäuden – aufgrund der Organisation oder des Verhaltens des Personals ein unzulässiges Risiko geschaffen wird. Brandschutz ist deshalb ein fortlaufendes Thema. Je nach Nutzung eines Gebäudes ist eine Abgrenzung der brandschutztechnischen Verantwortung zwischen Eigentümerin und Nutzer anspruchsvoll. Hier empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung mit genauer Abgrenzung der Pflichten.
Fazit
Brandschutzvorschriften sind vielfältig und betreffen jede Person. Weil die Konsequenzen in wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht weitgehend sein können, ist es elementar, dass sich insbesondere Gebäudeeigentümer, Liegenschaftsverwaltungen oder eingemietete Unternehmen intensiv mit den Brandschutzbestimmungen auseinandersetzen und klären, welche Vorschriften für ihre individuelle Situation besonders zu berücksichtigen sind.