Wenn die Arbeitgeberin einem Mitarbeitenden ein Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg und weitere private Fahrten zur Verfügung stellt, müssen die daraus entstehenden Kosten dem Mitarbeitenden überwälzt werden. Es handelt sich dabei um private Auslagen des Mitarbeitenden. Diese Kosten werden in der Steuererklärung unter dem Titel «Privatanteil» dem Einkommen des Mitarbeitenden aufgerechnet. Bis vor kurzem mussten die Kosten für den Arbeitsweg zusätzlich zum Privatanteil ausgewiesen und als Einkommen versteuert werden. Das ist seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr der Fall.
Welche Auswirkungen diese Änderung hat, erfährst Du in diesem Blog.