Partnerschaft zwischen startups.ch und Domenig & Partner Rechtsanwälte AG

Zwischen STARTUPS.CH und Domenig & Partner Rechtsanwälte AG besteht seit 2020 eine exklusive Partnerschaft mit dem gemeinsamen Ziel, Unternehmen im Kanton Bern bei der Gründung unterstützen und in ihrer Geschäftstätigkeit rechtlich zu begleiten. STARTUPS.CH ist Marktführer in der Schweiz für Gründungen von Unternehmen. Bis jetzt wurden über ihre Plattform über 25‘000 Firmen gegründet.

STARTUPS.CH greift auf die Erfahrung und Expertise der modernen und digitalen Anwaltskanzlei in Bern zurück. „Mit ihrer Spezialisierung auf Wirtschafts- und IT-Recht bringen sie das nötige Know-How mit, um Unternehmen in ihrer Anfangsphase kompetent zu unterstützen“, sagt Michele Blasucci, CEO von STARTUPS.CH.
 
“Wir begleiten monatlich etliche Neugründungen von Firmen. Wir sind am Puls der Zeit und kennen die Bedürfnisse der Entrepreneurs. Unser Fokus liegt auf der Kundenzufriedenheit und einer professionellen, sowie transparenten Kundenbetreuung. Wir freuen uns sehr auf diese innovative Partnerschaft”, erklärt Benjamin Domenig, Inhaber von Domenig & Partner Rechtsanwälte AG.

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Das neue Erbrecht 2023: Was ändert sich?

Am 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Massgebend für das anwendbare Recht ist nicht das Errichtungsdatum einer letztwilligen Verfügung, sondern der Tod des Erblassers. Die neuen Regelungen gelten daher für sämtliche Erblasser, welche nach dem 31. Dezember 2022 verstorben sind. Damit kommen die neuen Regelungen auch zur Anwendung auf bereits verfasste letztwillige Verfügungen und diese bedürfen allenfalls einer Anpassung, denn mit dem neuen Recht verfügt der Erblasser über einen grösseren Handlungsspielraum hinsichtlich seines Nachlasses. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen festgehalten werden.

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