Allgemein, Fachbeiträge, Sonstiges, Arbeitsrecht
Kurzarbeit muss zuerst vorangemeldet und dann beantragt werden. Digitale Lösungen stellen die Kantone nicht zur Verfügung. Wir haben das Vorgehen für die Voranmeldung vereinfacht. Durch das Ausfüllen von nur einem Dokument hält sich der Aufwand für Dein Unternehmen in Grenzen. Wir übernehmen den Rest.
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